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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
04.02.2011
Verbraucherzentrale erfolgreich gegen CLT-Marketing
Unlauteres Vorgehen gerichtlich unterbunden
Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg einen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln. Laut Urteil vom 26.01.2011 (Az: 5 O 2691/10) darf das Unternehmen bei Werbeverkaufsveranstaltungen künftig nicht mehr:
Gewinne in Form eines Reisegutscheines übergeben und diese mit Anmeldungen für eine Reise und ein "Christophorus-Sorglos-Paket" für 49 Euro verbinden, ohne den Verbraucher über sein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren,
Zahlungen für die Anmeldung einer Reise und eines Christophorus-Sorglos-Paketes entgegen nehmen, ohne zuvor einen Reisesicherungsschein übergeben zu haben,
gegenüber Verbrauchern auf Freizeitveranstaltungen eine als "Stornierungsbelehrung" bezeichnete Erklärung abgeben.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
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