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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
10.02.2011
Schärfere Regeln für Time Sharing & Co.
Verbraucherzentralen warnen vor eiligen "Schnäppchen"
Seit Jahren stellen die Verbraucherschützer in Beratungsgesprächen immer wieder fest, dass Verbraucher erhebliche Verluste durch den Abschluss von Urlaubsverträgen für langfristige Nutzungen erleiden: Oft zeigten Vergleiche im Nachhinein, dass Pauschalreisen oder individuell zusammengestellte Reiseabschnitte viel günstiger waren als die vermeintlichen "Schnäppchen" - insbesondere, wenn der Flug nicht im Angebot enthalten war. Am 17.01.2010 beschloss nun der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge (TzWohnVG), das den Schutz verbessert und den Geltungsbereich deutlich ausdehnt:
Nun sind Verträge über Teilzeitwohnrechte ab einer Mindestlaufzeit von einem (statt bisher drei) Jahr(en) einbezogen.
Darüber hinaus gilt der Schutz auch für solche langfristigen Urlaubsprodukte wie Preisnachlässe und Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft für eine Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr (so genannte Ferienclubmitgliedschaften und Discount-Holiday-Club-Mitgliedschaften).
Bei der Berechnung der Vertragsdauer müssen die im Vertrag vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Mit umfasst sind jetzt auch Nutzungsrechte an beweglichen Übernachtungsunterkünften wie Wohnwagen und Hausboote.
Bei Vertragsschluss müssen Verbraucher jetzt vorgefertigte Formblätter in ihrer Sprache mit Informationen über die jeweilige Vertragsart und Hinweisen zum Widerrufsrecht erhalten.
Für Vermittlungsverträge und Verträge über langfristige Urlaubsprodukte gilt ein Anzahlungsverbot.
Auch langfristige Urlaubsprodukte und Wiederverkaufs- und Tauschverträge können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden.
Anlass für die Gesetzesverschärfung war eine EU-Richtlinie von 2009, die auch Forderungen der Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg auf Grund zahlreicher Verbraucherbeschwerden aufgriff. Betroffen sind meist Urlauber mit Teilzeitwohnrechten (= Time Sharing) und Ferienclub-Mitgliedschaften auf den Kanarischen Inseln, auf Malta, in Griechenland oder der Dominikanischen Republik.
Trotz des verbesserten Schutzes empfehlen die Verbraucherschützer, vor einem Vertragsschluss genau zu prüfen, ob das Angebot wirklich vorteilhaft ist. Im Zweifelsfall helfen die Verbraucherberatungsstellen weiter.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

