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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
18.02.2011
Verbraucherzentrale informiert zu Heimverträgen
Neue Broschüre klärt über Rechte auf
Wenn einem Verbraucher Wohnraum überlassen wird und damit Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden sind, gelten die Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes. Häufig ergeben sich für Betroffene zum Beispiel bei Heimverträgen praktische Probleme und Fragen, zu denen die Verbraucherzentralen im Rahmen eines speziellen Projekts Klärung anbieten. Ein wichtiger Schritt ist die Information über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen mit Hilfe der neuen Broschüre "Vertrag im Blick" der Verbraucherzentralen.
Der Ratgeber beantwortet in seniorengerechter Schriftgröße auf 88 Seiten Fragen wie:
Was gehört in einen Vertrag, worauf muss man achten?
Was ist "Probewohnen"?
Welche Informationen braucht man und kann man verlangen, bevor man ins Heim zieht?
Unter welchen Bedingungen darf der Heimträger mehr Geld verlangen?
Welche Rechte und Pflichten haben Angehörige im Todesfall?
Die bundesfinanzierte Broschüre ist kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg sowie als Download unter www.vzb.de/heimvertrag erhältlich. Wer sie nicht abholen oder herunter laden kann, erhält sie auf dem Postweg nach Übersendung eines mit 1,45 Euro frankierten DIN-A5-Rückumschlages (bei einem Einzelexemplar) an die Verbraucherzentrale Brandenburg, WBVG-Projekt, Templiner Str. 21, 14478 Potsdam.
Persönliche Beratung erhalten Rat suchende Verbraucher im Land Brandenburg außerdem telefonisch jeden Montag von 11 bis 14 Uhr unter 0331/ 298 71 25 oder per E-Mail unter pflege@vzb.de.
Das Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)" wird finanziert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

