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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

23.02.2011
Stromversorger nach Preis und Vertrag wählen

Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Angebotsprüfung

Obwohl Verbraucher ihren Stromversorger frei wählen können, lassen sich über 80 Prozent aller Haushalte vom lokalen Anbieter versorgen – jeder Zweite im teuren Grundversorgungstarif. "Angesichts von Sparpotenzialen bis zu 250 Euro beim durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh bei einer vierköpfigen Familie sollten Preiserhöhungen zum Anlass genommen werden, einen Wechsel zu prüfen", rät Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Kunden des örtlichen Versorgers, die den Aufwand eines Wechsels scheuen, könnten häufig telefonisch mit ihrem Versorger den Wechsel in einen preisgünstigeren Tarif vereinbaren.

"Ein Preisvorteil sollte aber nur ein Anhaltspunkt für die Entscheidung sein", unterstreicht der Jurist und präzisiert: "Immer ist der komplette Vertrag mit allen Vor- und Nachteilen zu prüfen, wie etwa neuen Bindungsfristen beim Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondertarif." Zur Vertragsprüfung gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
  • Je kürzer die Vertragsbindung, desto flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Strompreis steigt, muss der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
  • Festpreis ist selten Bestpreis! Festpreise sollten möglichst nicht über dem Grundversorgungspreis liegen. Vorsicht ist geboten, wenn Preisgarantien nur für bestimmte Preisbestandteile gegeben werden (wenn zum Beispiel Mehrbelastungen aus der Preisgarantie herausfallen); hier wälzen die Anbieter das Risiko von Preissteigerungen auf ihre Kunden ab.
  • Wechselwillige sollten zudem Angeboten die "kalte Schulter zeigen", bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung – zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages – verpflichten (Vorkasse, Kaution). Geht der Anbieter pleite, kann die Vorauszahlung futsch sein.

    Der Wechsel selbst sollte eigentlich ganz einfach sein: Günstiges Angebot suchen und den gewünschten Versorger mit allen Formalitäten zum nächstmöglichen Kündigungstermin des bisherigen Vertrages beauftragen. Manchmal kommt es jedoch zu Störungen. "Im Dunkeln sitzen muss keiner", beruhigt Müller vorsorglich, "der Kunde wird dann automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert, in der Regel allerdings etwas teurer."

    Kritischer sieht der Jurist schon die Praxis mancher Versorger wie zum Beispiel von TelDaFax, mit günstigen Preisen zu werben und nach erfolgreichem Vertragsschluss die Preise zu erhöhen, zurzeit mit Verweis auf die erhöhte EEG-Umlage. Wenn Betroffene von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen anderen Anbieter suchen wollen, teilt TelDaFax beispielsweise mit, dass sie dies als Widerspruch zur Preiserhöhung bewerten und den Kunden für die nächsten sechs Monate zu den ‚alten Konditionen’ versorgen. Ob man solche Manöver akzeptiert und sich von einem Wechsel abbringen lässt, muss Jeder selbst entscheiden. "Wir empfehlen Betroffenen vielmehr eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur, da unseres Erachtens auf diese Weise rechtswidrig ein Wettbewerbsvorteil erlangt wird", positioniert sich Verbraucherschützer Müller.

    Die Bundesnetzagentur erreichen Verbraucher
  • telefonisch unter (030) 22 480 - 500 montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr, am bundesweiten Infotelefon unter 01805 – 10 10 00 (Festnetzpreis 14 ct/min, mobil maximal 42 ct/min),
  • per E-Mail unter verbraucherservice@bnetza.de

    Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link845071A.html