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Wer möchte nicht unabhängig von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, möglichst selbst bestimmt in seiner eigenen Wohnung leben. Doch dies ist nicht immer möglich. Häufig zwingen körperliche oder psychische Beeinträchtigungen Menschen, ihre bisherige Wohnung aufzugeben. Es ist kein leichter Schritt, in eine andere Unterkunft zu ziehen und die eigene Pflege oder Betreuung in die Hände Dritter zu legen.
Es kann passieren, dass sich Betroffene in dem neuen Wohnraum nicht wohl fühlen oder die Versorgung nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Hier hilft das
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Mit den darin festgeschriebenen Vorschriften soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen so gut es geht vermieden werden. In den folgenden Informationen geht es um Ihre Rechte. Was regelt das Gesetz? Worüber muss der Anbieter Sie vor einem Vertragsabschluss informieren? Was muss in einem Vertrag stehen? Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn der Anbieter seinen Pflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt? Wer kann beim der Durchsetzung Ihrer Rechte weiterhelfen?
Was regelt das Gesetz?
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt Verträge, die zustande kommen, wenn Wohnraum gekoppelt mit einer Pflegeleistung vermietet wird. Es müssen allerdings bestimmte Merkmale erfüllt sein, damit das Gesetz greift. ➜ Mehr
Worüber muss der Anbieter informieren?
Vor Vertragsabschluss sollten künftige Bewohner in Ruhe abwägen können, ob das Angebot den Erwartungen entspricht. Damit es nicht bei unverbindlichen Werbeaussagen bleibt, legt das Gesetz fest, wie und worüber der Anbieter vor Vertragsschluss informieren muss. ➜ Mehr
Der Vertrag: Inhalt, Abschluss, Dauer
Haben Sie sich für einen bestimmten Anbieter entschieden, sind alle Einzelheiten verbindlich in einem Vertrag zu vereinbaren. Über das, was in der Vertragsbeziehung gilt und was im Vertrag stehen muss, hat der Gesetzgeber genauer Vorgaben gemacht. ➜ Mehr
Die Umsetzung des Vertrages – Leben in der Einrichtung
Wenn alle Vereinbarungen getroffen sind und der Vertrag zwischen Bewohner und Unternehmer unterzeichnet ist, gilt es, das umzusetzen, was vereinbart wurde. Welche Pflichten hat der Anbieter? Was muss der Bewohner zahlen? ➜ Mehr
Beendigung des Vertrages
Ein zwischen dem Bewohner und dem Unternehmer geschlossener
Vertrag kann entweder durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Kündigung durch den Verbraucher oder Kündigung durch den Unternehmer oder wegen Tod des Verbrauchers enden.
Wenn die Wohnbedingungen unzumutbar sind
Es kann auch passieren, dass Vertragspflichten erheblich verletzt werden und Ihnen nicht zuzumuten ist, bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist in der Einrichtung zu bleiben. Dann muss der Anbieter angemessenen Ersatz finden und sogar die Umzugskosten übernehmen. ➜ Mehr
Durchsetzung Ihrer Rechte
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