Die vorbeugende Aufklärung der Verbraucher ist immer noch der beste Weg, Schäden zu vermeiden, da die Verbraucherzentralen den flächendeckenden kriminellen Machenschaften von dubiosen Gewinnspielanbietern mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts kaum effektiv beikommen können. Denn häufig haben solche Firmen unvollständige Adressen oder solche im Ausland, die Beweisdokumentation ist sehr aufwändig und die Verfahren dauern lange – während im Erfolgsfall quasi über Nacht die Methode geändert wird.
Die Spielarten von Gewinnspielabzocke variieren von Kaffeefahrten mit Werbeverkaufsveranstaltung über angebliche Reisegewinne, telefonische Gewinnspielwerbung zur Datenabfrage, Pop-up-Fenster im Internet mit Autogewinn bis hin zu E-Mails oder Post mit Gewinnversprechen nach Vorkasse. Wer bereits in die Abzockfalle gegangen ist, erhält bei der Verbraucherzentrale persönlichen Rat und Hilfe durch Musterbriefe oder Faltblätter. Unberechtigt abgebuchte Geldbeträge müssen Betroffene zurück buchen und dem Vertragsschluss gegenüber dem Anbieter per Einwurfeinschreiben widersprechen; das Konto und die Telefonrechnung müssen aber auch danach noch regelmäßig kontrolliert werden. Im schlimmsten Falle kann ein Gespräch mit der Bank oder ein Kontowechsel helfen. Besteht der Verdacht des Betrugs, sollte die Polizei durch eine konkret und übersichtlich abgefasste Anzeige mit den eigenen Kontaktdaten zu einer strafrechtlichen Verfolgung veranlasst werden.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
Korrektur zum Verbraucher-Report S. 4:
Die Hotline der BNA zum Rufnummernmissbrauch ist unter 0291 99 55 206 erreichbar. (Die von uns abgedruckte Nr. gehört zum Verbraucherservice, der allgemeine Auskünfte erteilt.) Wir bitten um Entschuldigung.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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