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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

29.03.2011
TelDaFax-Kunden ab 1. April in Ersatzversorgung
Verbraucherzentrale empfiehlt fristlose Kündigung und Zählerablesung

Bisherige TelDaFax-Energiekunden haben dieser Tage von Netzbetreibern die Mitteilung erhalten, dass der Lieferantenrahmenvertrag mit TelDaFax zum 31.03.10 gekündigt wurde und die Verbraucher damit zunächst in die vergleichsweise teure Erstazversorgung fallen. "Betroffene Verbraucher sollten unverzüglich TelDaFax auffordern, die Weiterversorgung ab dem 01.04.2011 schriftlich zu bestätigen, und anderenfalls per Einwurfeinschreiben unter Angabe des Zählerstandes wegen Unmöglichkeit der Lieferung zum 01.04.2011 fristlos kündigen", rät Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg und ergänzt: "Wer zum Beispiel nach Vorauszahlungen noch offene Forderungen an TelDaFax hat, sollte sein Geld mit der Mitteilung des Zählerstandes per 31.03.2011 zurück fordern."

Die Verbraucherzentrale bietet dazu folgenden Mustertext an:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
da unser Vertragsverhältnis ab 1. April 2011 beendet ist, teile ich Ihnen den Zählerstand vom 1. April 2011 mit. Ich habe einen Verbrauch in Höhe von ... m³. Aus diesem in kWh umgerechneten Zählerstand habe ich ein von mir zu zahlendes Entgelt in Höhe von ... Euro errechnet. Ich fordere Sie auf, mir den Guthabenbetrag von ... Euro bis spätestens (Datum: 14 Tage später) auf mein oben angegebenes Konto zu überweisen, ansonsten werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. "

Für die Suche nach einem geeigneten Versorger empfehlen die Verbraucherschützer anhand der letzten Jahresabrechnung einen Online-Vergleich bei mehreren Portalen, den auch jede
Beratungsstelle vor Ort vornimmt. Adressen und Öffnungszeiten erfahren Interessierte am landesweiten Service-Telefon der Verbraucherzentrale Brandenburg unter 01805 / 00 40 49 (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) jeden Mo-Fr von 9-16 Uhr sowie unter www.vzb.de, wo man auch kostenlose Tipps erhält. In Anbetracht der Eignisse in Japan empfiehlt sich auch die Prüfung von Ökostrom-Angeboten, zum Beispiel über die Internetseite des Öko-Institut s e.V. : www.ecotopten.de/start.php.




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link858831A.html