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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

12.04.2011
Aufgetautes als Frischfleisch im Handel

Verbraucherzentrale fordert konsequente Kennzeichnung

Viele Verbraucher glauben, dass lose an der Bedientheke angebotenes Fleisch auch frisch ist. "Manchmal waren Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen aber bereits eingefroren und werden dann aufgetaut im Handel angeboten, ohne dass das für Verbraucher erkennbar ist", kritisiert Ernährungsberaterin Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg und fordert: "Verbraucher müssen an einem Hinweis ‚aufgetaut’ klar erkennen können, ob die Ware schon einmal gefroren war."

Dafür bieten die gesetzlichen Regelungen keine klare Orientierung. So muss der Hinweis beim Rind- und Schweinefleisch nur beim Einfrieren nach der Herstellung gegeben werden, wenn also das Fleisch nach dem Zerkleinern oder Marinieren gefroren wurde und dann aufgetaut in den Handel kommt. Hier ist eine gut sichtbare und eindeutige Kennzeichnung mit der Angabe "aufgetaut" vorgeschrieben.

Beim Geflügelfleisch gelten generell verbraucherfreundlichere Vorgaben: "Frisches Geflügelfleisch" darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Dies gilt auch für Zubereitungen wie Geflügelspieße oder marinierte Teile. Aber auch hier gibt es irreführende Ausnahmen; Fertiggerichte mit Geflügel oder Geflügelsalate – hier ist das Geflügel gegart – dürfen aus zuvor gefrorenem Geflügel hergestellt werden und müssen nicht gekennzeichnet werden.

Auch bei verpackter Ware ohne den Hinweis "aufgetaut" kann man nicht sicher sein, ob das Fleisch gefroren war oder nicht. Ernährungsberaterin Franke rät deshalb, beim Einkauf an der Frischetheke generell nachzufragen, ob gefrorenes Fleisch eingesetzt beziehungsweise angeboten wird.

Individuellen Rat zu gesunder Ernährung und Lebensmitteln erhalten interessierte Verbraucher
  • in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo u. Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link866271A.html