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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

14.04.2011
Airlines halten Kunden bei Mängeln hin

Verbraucherzentrale fordert zur Rechtsdurchsetzung auf

Herr H. aus Luckenwalde bestieg kurz vor Weihnachten in Berlin die Maschine einer renommierten deutschen Airline, um über München nach Bangkok zu gelangen. Doch aufgrund eines Maschinenschadens musste der Flieger bald umkehren. Herr H. konnte die Reise erst am nächsten Tag fortsetzen, verlor dadurch einen Urlaubstag und musste auf die gebuchte Weihnachtsfeier im Hotel verzichten.

Eine klare Sache, denn immerhin schrieb der Europäische Gerichtshof bereits 2008 technische Probleme dem Verantwortungsbereich der Airlines zu. Dennoch verweigerte im vorliegenden Fall die Fluggesellschaft dem Passagier Entschädigungsansprüche in Höhe von 600 Euro laut EU-Fluggastrechte-Verordnung hartnäckig, da die Maschine ja pünktlich in München gestartet sei. "Grotesk", meint Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Für den Reisenden ist wichtig, dass ein Flieger nicht nur pünktlich abhebt, sondern auch ankommt!" Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 bekräftigt diese Sichtweise; danach müssen Airlines bei selbst verschuldeten Abflugverspätungen ab drei Stunden Entschädigungen zahlen, wenn sie zu Ankunftsverspätungen von mindestens drei Stunden führen.

Danach hat also auch Herr H. im vorliegenden Fall einen Entschädigungsanspruch für die erlittenen Unannehmlichkeiten in Höhe von 600 Euro. Dennoch bot man ihm lediglich eine 50-Euro-Gutschrift auf den nächsten Flug an, zahlte dann 132 Euro Entschädigung und rang sich schließlich nach hartnäckigem Schriftverkehr mit den Verbraucherschützern zur Zusage einer Gutschrift in Höhe von 600 Euro auf einen künftigen Flug durch. Nun ist wohl verständlich, dass Herr H. kaum wieder mit einer solchen Airline fliegen möchte; aber auch unabhängig davon steht ihm laut Fluggastrechte-Verordnung eine Barauszahlung zu. In der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale erlebt Juristin Fischer-Volk häufiger Fälle, in denen Airlines mit dieser Hinhaltetaktik Betroffene um ihre Rechte bringen: "Wenn Airlines die Rechte ihrer Kunden so mit Füßen treten, sollten Betroffene mit einer Rechtsschutzversicherung deren Deckungszusage einholen und einen Anwalt mit der Rechtsdurchsetzung beauftragen!" Über ihre Rechte als Fluggäste können sich Verbraucher im Faltblatt "Als Fluggast haben Sie Rechte" informieren, das in jeder Beratungsstelle und im Internet unter www.vzb.de erhältlich ist.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link868221A.html