Die Mindestlaufzeit seines bisherigen Vertrags sollte zum 1. April ablaufen, so dass er also flugs im Internet am 18. Februar einen Wechsel zu diesem Datum beantragte. Eine Woche später bestätigte der neue Versorger den Wechsel schriftlich, so dass alle Fristen eingehalten und scheinbar alles auf dem besten Wege war. Beruhigt lehnte sich Herr P. zurück. Umso mehr erstaunte ihn, dass er am 15. März (ausgerechnet am "Weltverbraucher-tag"!) einen Willkommensgruß seines regionalen Grundversorgers erhielt, der seiner Ansicht nach nichts mit seinem künftigen Vertrag zu tun hatte! Dieser "Dritte im Bunde" erklärte, ihn ab April zum Grundtarif versorgen zu wollen. Praktisch bedeutete das Mehrkosten von rund zwölf Euro durch den teureren Tarif. Als Herr P. sich bei seinem gewünschten Versorger erkundigen wollte, was aus seinem bestätigten Vertrag geworden sei, beruhigte man ihn zunächst – alles würde klappen. Doch scheinbar hatte man sich übernommen. Herr P. forschte hartnäckig weiter, wurde telefonisch vom bisherigen Versorger an den Netzbetreiber verwiesen, dann an den neuen Anbieter, von diesem wieder an den alten, dort zum Vertrieb und so weiter und so fort… Nach rund 20 Telefonaten gab er schließlich entnervt auf und wandte sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Dort bestätigte man ihm, dass er sich mit der Einhaltung der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist des bisherigen Vertrages korrekt verhalten habe. "Wenn der neue Versorger die ab dem 1. April zugesagte Lieferung nicht leistet, sollte Herr P. ihm per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass er die Erfüllung des Vertrages ab diesem Termin erwartet oder eventuelle Mehrkosten für den Grundtarif durch den Versorger zu übernehmen sind", empfiehlt Rechtsreferatsleiter Hartmut G. Müller. Der Jurist weist darauf hin, dass die Verbraucherberater häufiger zu Problemen beim Versorgerwechsel befragt werden, die nicht selten mit einer Überforderung der beteiligten Anbieter beim Datenaustausch zusammen hingen. "Um unverschuldete Einbußen zu verhindern, sollte man seine Kündigung des bisherigen Vertrages und die Zusage des neuen Anbieters nachweisbar dokumentiert haben", rät der Verbraucherschützer vorbeugend und ergänzt: "Falls etwas nicht klappt, springt in jedem Falle der Grundversorger ein, so dass man keinen Lieferausfall zu befürchten hat und unverschuldete Mehrkosten dann vom Verursacher der Wechselprobleme zurückfordern kann." Was man noch beim Versorgerwechsel beachten sollte, erfährt man unter www.vzb.de und in einem Faltblatt, das in jeder Beratungsstelle erhältlich ist.
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