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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
04.05.2011
Bei Spargel und Erdbeeren auf Preisangabe achten
Verbraucherzentrale informiert über Grundpreisangabe
Wen am Spargelstand an der Straße ein allzu günstiges Angebot lockt, der sollte genauer hinsehen: Eine Südbrandenburgerin stellte dabei fest, dass es sich nicht wie bei den anderen Sorten am Stand um den Kilopreis handelte, sondern um den für 500 Gramm. Darauf wurde am unteren Rand des Preisschilds nur ganz klein geschrieben hingewiesen. "Laut Preisangabenverordnung kann der Grundpreis bei abgewogen verkauften Waren je nach Verkehrsauffassung für ein Kilogramm oder 100 Gramm angegeben werden", erläutert Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg die Rechtslage und schätzt ein: "Beim Spargel halten wir 500-Gramm-Angaben nicht für verkehrsüblich und daher für irreführend." Sie ermuntert Verbraucher, das Verkaufspersonal zu einer korrekten Preisauszeichnung aufzufordern und bei hartnäckigen Verstößen auch die zuständige kommunale Behörde zu informieren, meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt.
Auch beim Kauf von Erdbeeren in offenen Plastik- oder Pappschalen an Verkaufsständen sollte man beim Abwiegen aufpassen. Meist werden die Preise hier für 250 oder 500 Gramm angegeben. Wenn die ausgewählte Portion an der Kasse noch einmal gewogen und der Endpreis berechnet wird, ist die Papp- oder Plastikschale abzuziehen. "Beim Kauf loser Ware wird gelegentlich die Verpackung mitgewogen und unzulässigerweise zum teuren Preis der Ware mitberechnet", kritisiert Juristin Reinke. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, das Abwiegen genau zu beobachten und zu reklamieren, wenn die Schale zum Erdbeerpreis berechnet wird.
Wer mehr über die richtige Angabe von Grundpreisen wissen möchte, kann sich anhand eines Faltblatts informieren, das in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg bereit liegt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo und Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. deutschen Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

