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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

13.05.2011
Sportstudioverträge oft nachteilig

Verbraucherzentrale mahnte erfolgreich ab

Viele Verbraucher entschließen sich im Frühjahr, dem Winterspeck durch ein regelmäßiges Fitnesstraining zu Leibe zu rücken. Als auch Herr K. aus Potsdam sich deshalb über Preise und Vertragsbedingungen im Potsdamer Sportstudio "All sports one" im Persiusspeicher informierte, kamen ihm jedoch Bedenken und er wandte sich an die Verbraucherzentrale. Zu recht, meint Juristin Sabine Fischer-Volk, denn einige der Regelungen schätzt sie als unzulässig ein: "Wenn beispielsweise ein wichtiger Grund wie eine ärztlich bescheinigte Sportuntauglicheit auf Dauer vorliegt, muss das Fitnessstudio eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung akzeptieren."

Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung bieten viele Studios ruhende Verträge an, die sich um die entsprechende Zeit verlängern sollen. Auch jene Regelungen zu beliebigen Preiserhöhungen und entschädigungslos hinzunehmenden Angebotsänderungen benachteiligen die Mitglieder unangemessen und sind daher unwirksam, so die Verbraucherschützerin.

Um alle Kunden vor solchen Geschäftspraktiken zu schützen und einen Verzicht auf rechtswidrige Klauseln zu erreichen, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Studio ab. Erfreulich ist, dass sich dieses nun verpflichtet hat, sich künftig und auch in bereits bestehenden Verträgen nicht mehr auf diese unwirksamen Bedingungen zu berufen. "Melden uns jedoch Verbraucher künftig einen Verstoß gegen diese Verpflichtung, wird die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern", so Fischer-Volk.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung können neben dauerhafter Sportuntauglichkeit auch eine Schwangerschaft, die Einberufung zum Wehrdienst oder wesentliche Leistungsänderungen des Studios bei Öffnungszeiten und Trainingsangeboten sein. Unwirksam sind auch Regelungen zur automatischen Erhöhung des Beitrages bei allgemein steigenden Preisen. Denn Preiserhöhungen müssen stets nachvollziehbar und angemessen sein. Außerdem sollten Mitglieder den Beitrag nicht etwa weiterzahlen, wenn das Studio wie bei Renovierung oder in den Ferien für Tage oder Wochen schließt; stattdessen kann dann der Mitgliedsbeitrag gemindert werden.

"Sportbegeisterte sind gut beraten, sich wie Herr K. bereits vor Vertragsschluss zu vergewissern, ob die vertraglichen Regelungen fair und rechtskonform sind", empfiehlt Fischer-Volk. Dabei hilft der Ratgeber "Fitnessstudios - Auswahl und Vertrag" der Verbraucherzentralen zum Preis von 4,90 Euro, der in jeder Beratungsstelle erhältlich ist und zuzüglich Porto- und Versandkosten unter www.vzb.de oder am Termintelefon bestellt werden kann.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link878131A.html