Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Zusätzlich zu diesem Thema
bieten wir Ihnen an:

Beratungsstellen

Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Vorsicht Abzocke

Vorsicht: Abzocke!


4,90 EURO
112 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Rechtsschutzversicherung

Sieben bieten "gute" Hilfe

Gewinnspielwerbung - Die Maschen der Firmen

Sollte man auf seinem Glück bestehen und den Gewinn einklagen?

Wer als Empfänger von Glückwunschschreiben seinen Gewinn einklagen möchte, sollte das mit jedem Gerichtsverfahren verbundene Kosten- und Prozessrisiko einkalkulieren. Denn nicht in jedem Fall stehen die Kläger zum Schluss als glückliche Gewinner da.

Zunächst muss erst einmal herausgefunden werden, an wen die Klage gerichtet und wohin sie zugestellt werden soll. Dies ist oft schwierig, da als Firmenanschrift meist nur eine Postfachadresse angegeben ist. Dies reicht jedoch nicht aus, um eine Gewinnspielfirma vor Gericht zu laden.

Wenn die richtige Adresse ermittelt ist, wird's zunächst einmal teuer. Denn eine Klage stellt das Gericht erst dann zu, wenn vorher die Gerichtskosten gezahlt wurden. Auch ein eingeschalteter Rechtsanwalt wird vermutlich einen Vorschuss verlangen. Und wenn das Verfahren endlich gewonnen ist, steht immer noch nicht fest, ob der Gegner nun den Gewinn freiwillig herausgeben wird oder Betroffene erst einen Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten los schicken müssen.

Diese Risiken bestehen zwar grundsätzlich bei jeder Klage, dennoch ist die Gefahr bei Gewinnspielwerbungen höher, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn wenn viele Verbraucher ihren Gewinn erfolgreich einklagten, könnte dies zur Folge haben, dass ein Unternehmen vor horrend hohen Verpflichtungen steht. Damit wäre eine Firmenpleite vorprogrammiert, und erstrittene Gerichtsurteile würden wertlos. Dann müssten nicht nur die Aussichten auf einen lukrativen Gewinn, sondern auch die Kosten für das Verfahren könnten endgültig abgeschrieben werden.

Auch wer eine Rechtsschutzversicherung hat, steht meist keinen Deut besser da. Die Gesellschaften schließen die Kostendeckung für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Gewinnspielen in der Regel aus. Ob ausnahmsweise Versicherungsschutz für solche Streitigkeiten besteht, kann der Kunde im Kleingedruckten nachschauen.

Weiter:

Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link8898A.html