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Gaspreise - Preiserhöhungen - Abrechnungen

Glossar



Abschlagszahlung: Monatliche, zweimonatliche, vierteljährliche oder jährliche pauschale Abschläge auf den voraussichtlichen Gasverbrauch im entsprechenden Zeitraum. Die Höhe bestimmt sich nach dem Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode.

Allgemeine Preise: Die Energieversorger sind verpflichtet, die Verbraucher im Rahmen der gesetzlich geregelten Grundversorgung zu "Allgemeinen Preisen" und allgemeinen Bedingungen mit Energie zu versorgen.

Arbeitspreis: Er gibt den Preis je verbrauchter Energieeinheit in EURO pro Kilowattstunde (EUR/kWh) an.

Billiges Ermessen: Hat ein Vertragspartner das Recht, das Entgelt für seine Leistungen einseitig zu bestimmen, wie z.B. der Gasversorger für die Gaslieferung, muss gemäß § 315 BGB die Preisbestimmung wie auch jede Preiserhöhung "billig", d.h. angemessen und fair sein. Die "Billigkeit" bestimmt sich zum einen nach dem objektiven Wert der gelieferten Leistung und zum anderen nach den üblichen Preisen in vergleichbaren Fällen.

Brennwert: Dieser Wert beschreibt die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases erzeugt wird. Bei in Deutschland geliefertem Gas liegt der Brennwert je nach Herkunftsgebiet zwischen 8,2 und 11,1 kWh/m³.

Gradtagszahlen: Sie sind ein Maß für den Wärmebedarf eines Gebäudes und werden bei der Verbrauchsabrechnung den Monaten zugeordnet. Für Monate mit den geringsten Außentemperaturen gelten die höchsten Gradtagszahlen. Die Summe der Gradtagszahlen aller 12 Monate ist 1000.

Grundpreis: Er deckt die Kosten des Versorgers für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso ab.

Grundversorgung: Der Energieversorger mit den meisten Kunden vor Ort ist verpflichtet, die Verbraucher im Rahmen der Grundversorgung zu "Allgemeinen Preisen" und allgemeinen Bedingungen mit Energie zu versorgen. Der sogenannte Grundversorgungsvertrag, der in der Grundversorgungsverordnung abschließend geregelt ist, kommt schon durch die bloße Entnahme von Gas (Verbrauch) zu Stande.

Haushaltskunden: Alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen.

Jahresverbrauchsabrechnung: Die Jahresverbrauchsabrechnung gibt den Gasverbrauch, die Zahl der Tage des Abrechnungszeitraums und den sich daraus ergebenden Rechnungsbetrag für die vergangene Abrechnungsperiode an. Zudem werden die neuen Abschlagsbeträge und Zahlungstermine für das nächste Jahr festgelegt.

Sonderkunden: Als Sonderkunden bezeichnet man alle Haushaltskunden, die nicht im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden, sondern einen Sondervertrag (zu in der Regel günstigeren Konditionen) abschließen. . Im Gegensatz zum Grundversorgungsvertrag ist der Sondervertrag nicht direkt durch ein Gesetz geregelt sondern durch die allgemeinen Versorgungsbedingungen (= Kleingedrucktes, bzw. AGB).

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link892971A.html