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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

09.06.2011
Vertragsfalle Partnervermittlung

Verbraucherzentrale warnt vor Kundenfang mit Methode

Wenn man auf persönlich gehaltene Partnergesuche in einer Zeitung reagiert, entpuppt sich der Annoncierende später oft als Lockvogel für eine professionelle Partnervermittlung: Als der sympathische 80-jährige Berthold zum Beispiel "eine Freundin zum Reden, Bummeln und für Ausflüge" suchte, rief die 84-jährige Frau G. sofort an und landete bei einer "Senioren-Freundschaftsvermittlung" aus Gera. Die drängte sogleich einen Hausbesuch und dort dann einen unbefristet laufenden Partnervermittlungsvertrag auf. Für die bloße Vermittlung von Adressen sollte Frau G. eine angeblich "nicht rückzahlbare Verwaltungsgebühr" in Höhe von 480 Euro sowie jeden Monat weitere 50 Euro bezahlen.

"Einen in so einer Überrumpelungssituation unterschriebenen Vertrag kann man widerrufen", klärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg auf. Dazu habe man 14 Tage nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung Zeit, bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und Aushändigung des Schriftstücks sogar länger – man sollte also die Übergabe nur bestätigen, wenn man das Schreiben auch wirklich bekommen hat. "Außerdem kann man einen Partnervermittlungsvertrag zu jeder Zeit auch ohne Begründung kündigen, am besten nachweislich per Einwurf-Einschreiben", rät die Juristin und beruhigt: "Da Partnervermittlungshonorare nicht gerichtlich eingeklagt werden können, muss man keine Angst vor Forderungen haben." Auch die Vermittlung von Kontaktadressen zur gemeinsamen Freizeitgestaltung ist im Übrigen laut Bundesgerichtshof als Partnervermittlung einzustufen (Urteil vom 04.03.2004, AZ: III ZR 124/03).

Gerade weil sie Honorare nicht einklagen können, verlangen Partneragenturen oft das komplette Vermittlungshonorar von mehreren hundert Euro sofort. Sie lassen sich Überweisungsträger oder Lastschriftaufträge unterzeichnen, manchmal wird der Betrag sogar mit EC-Karte und Lesegerät eingezogen, berichten Verbraucher in Beratungsstellen. "Dieses Geld ist in der Regel weg", warnt Fischer-Volk, "das Risiko unbrauchbarer Partnervorschläge trägt der Partnersuchende dann allein." Daher sollten Partnersuchende unbedingt jegliche Vorkasse vermeiden.
Um Fallstricke rechtzeitig zu erkennen, empfiehlt die Verbraucherschützerin vor jeglicher Kontaktaufnahme einen ausführlichen Blick in den Ratgeber der Verbraucherzentralen "Gesucht: Neue Liebe" für 9,90 Euro mit nützlichen Tipps auf 192 Seiten.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link896101A.html