Bei ihrer Kontrolle hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg insgesamt 61 regional beworbene Produkte aus sechs Angebotsblättern verschiedener Handelsunternehmen "unter die Lupe genommen". Obwohl sie mit "Gutes aus der Heimat" oder "Bestes aus Brandenburg" beworben wurden, war bei über 90 Prozent dieser Lebensmittel weder im Werbeblatt noch am Produkt oder im Verkaufsregal erkennbar, ob die Zutaten tatsächlich aus der Region stammen. "Häufig werden die Verbrauchererwartungen nach heimischer Frische aus der Umgebung enttäuscht, denn die Zutaten kommen von weit her und werden lediglich in regionalen Betrieben verarbeitet oder abgefüllt", erläutert die Verbraucherschützerin. Auch Firmennamen oder Markenbezeichnungen suggerieren oft eine regionale Herkunft - wie "Mark Brandenburg" bei Milchprodukten des Herstellers Campina, der Milch und Quark beispielsweise in Nordrhein-Westfalen abfüllt, oder "Eberswalder" (Bratwurst) und "Werder Feinkost" (Ketchup), die offen lassen, ob der Ort mit Rohstoffen, Verarbeitung, Abfüllung oder spezieller Rezeptur zu tun hat. Bis dahin hilft nur Nachfragen oder Einkauf beim Erzeuger vor Ort.
"Die fehlende rechtliche Regelung von Regionalwerbung führt zur Irreführung der Verbraucher", stellt Lebensmittelrechtlerin Reinke fest. "Da sie im Vertrauen auf die regionale Herkunft der Rohstoffe regional beworbener Produkte häufig mehr bezahlen, sollte der Gesetzgeber mit einheitlichen Kriterien Verlässlichkeit schaffen."
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