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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

05.07.2011
Händler zahlt Ausbau mangelhafter Fliesen
Verbraucherzentrale begrüßt Grundsatzentscheidung

"Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof Händler verpflichtet, durch den Kunden bereits eingebaute mangelhafte Ware wie Fliesen oder Küchengeräte nicht nur zu ersetzen, sondern auch den Ein- und Ausbau zu übernehmen", begrüßt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg ein Urteil vom 16.6.2011 (AZ: C-65/09 und C-87/09). Das gelte insbesondere dann, wenn der Mangel nur durch eine Ersatzlieferung beseitigt werden kann. Denn dürfte der Händler das wegen hoher Kosten ablehnen, müsste der Kunde trotz kompletter Bezahlung der Ware weiterhin mit dem Mangel leben oder diesen auf eigene Kosten beseitigen.

Bisher waren Händler nach deutschem Kaufrecht nicht zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, wenn sie an Mängeln schuldlos waren und den Einbau nicht vorgenommen hatten. "Die deutsche Rechtspraxis hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes Verbraucher daran gehindert, ihre Gewährleis-tungsrechte in solchen Fällen einzufordern", erläutert die Juristin.

Doch der Händler muss die gesamten Kosten nur dann übernehmen, wenn der Gebrauchswert der Ware erheblich eingeschränkt wird. Ein kaum sichtbarer Kratzer an der Seitenfront einer Einbauküche gehört beispielsweise nicht dazu und würde einen kostenträchtigen Umbau nicht rechtfertigen. "Bei Beseitigung geringfügiger Mängel kann der Kunde jedoch wählen zwischen Kostenbeteiligung oder Kaufpreisminderung", unterstreicht Fischer-Volk und ergänzt: "Bei erheblichen Mängeln kann er sogar vom Vertrag zurück treten."

Vorbeugend informiert die Broschüre "Ihre Rechte bei Kauf und Reklamation" zum Preis von 4,90 Euro über Ansprüche und gibt Verhaltenstipps; sie ist im Internet unter www.vzb.de und in jeder Beratungsstelle des Landes erhältlich. Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link905981A.html