Oftmals versuchten Inkassounternehmen nach Beratungserfahrungen der Verbraucherschützer, mit einschüchternden Methoden Forderungen für angebliche Internetnutzungen, Abos oder im Rahmen von Gewinnspielen einzutreiben. Sie zitieren Paragrafen und Urteile, drohen mit Kontopfändung und dem Besuch eines Gerichtsvollziehers, mit der Eintragung in Schuldnerverzeichnisse sowie der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Viele Verbraucher ließen sich dadurch verunsichern und bezahlten schließlich auch unberechtigte Forderungen.
Dabei können Betroffene aus dem Inkassoschreiben oftmals noch nicht einmal erkennen, wer der eigentliche Forderungsinhaber sein soll und ob ordnungsgemäße Vollmachten für Eintreibung und Geldempfang vorliegen. Schaut man sich die einzelnen Kostenpositionen in einer Forderungsaufstellung an - soweit diese überhaupt vorhanden ist -, dann kann man sich über einzelne Fantasiegebühren nur wundern.
Mit ihrer bundesweiten Aktion, die das Bundesverbraucherschutzministerium auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages fördert, erfassen die Verbraucherzentralen bis zum 30. September die Erfahrungen und Sorgen der Verbraucher mit Inkassounternehmen. Nach einer Prüfung dieser Fälle übergeben sie die Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz vor unberechtigten Inkassoforderungen an die Bundespolitik.
Betroffene Verbraucher sollten sich in unabhängigen Rat holen und mit ihren Angaben zur Sammlung beitragen
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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