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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

29.07.2011
Kunde erfolgreich gegen SpreeGas-Preis

Verbraucherzentrale begrüßt Erfolg für den Sammelkläger

Bereits 2006 hatten sich 127 SpreeGas-Kunden im Rahmen eines "Sammelklageverfahrens" beim Landgericht Cottbus gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen des Energieversorgers gewehrt (Az. 4 O 25/06). Die Verbraucherzentrale Brandenburg unterstützte die Kläger koordinierend. Lange bewegte sich nichts. Schließlich forderte die SpreeGas selbst am 22.12.09 mit einer Widerklage angeblich ausstehende 212,91 Euro nebst Zinsen von einem der Kläger ein. Möglicherweise wollte der Gasversorger damit testen, ob das Gericht seiner Argumentation auch mit Blick auf eine Erschütterung der Sammelklage folgt, vermutet Hartmut G. Müller und freut sich: "Die Rechnung ging nicht auf, denn das Landgericht Cottbus hat komplett zugunsten des Verbrauchers entschieden." Die Verfahrenskosten muss die SpreeGas tragen (Urteil vom 30.06.2011 Az. 4 O 93/10).

Verhandelt wurde zunächst über den Antrag des Verbrauchers im Rahmen des Sammelklageverfahrens. Hier hatten die Kläger beantragt, einseitige Gaspreisänderungen des Versorgers in ihren Sonderverträgen grundsätzlich und konkret in zehn Fällen als unwirksam zu erklären. Der von der Widerklage betroffene Verbraucher erklärte dem Gericht, dass er auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises und der später geforderten einseitigen Preisänderungen rund 2.500 Euro zurückbehalten habe, er aber keinerlei Veranlassung für andere Vereinbarungen wie etwa für den angebotenen 2Plus-Vertrag sah. In dem abgetrennten Verfahren beurteilte das Gericht die Widerklage der Spreegas, deren Abweisung der Verbraucher beantragt hatte.

Interessanterweise brachte die Kammer im Laufe der Verhandlung zum Ausdruck, dass sie erst jetzt verstanden habe, worum es den Klägern mit ihrer 2006 erhobenen Sammelklage gehen würde. "Aufgrund dieser Erkenntnis hoffen wir mit den 127 Klägern auf eine baldige entsprechende Entscheidung auch in diesem Verfahren", unterstreicht Verbraucherschützer Müller den dringenden Wunsch betroffener Gaskunden auf eine zügige Rechtsdurchsetzung. Der Jurist stellt klar, dass das auch zur Preisklarheit für Gasversorger und Kunden beitrage.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link916381A.html