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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

04.08.2011
Zug zum Flug verspätet: Was nun ?
Verbraucherzentrale weist auf Schlichtungsstelle hin

Immer wieder kommt es in der Region Berlin-Brandenburg zu Verspätungen von Zügen und S-Bahnen. Wenn sich gar der Zug zum Flug verspätet und der Start in den Urlaub ins Wasser fällt, schieben sich Bahn und Reiseveranstalter häufig gegenseitig den "Schwarzen Peter" zu. Reisende fühlen sich oft allein gelassen, wenn es um Entschädigungen geht. Das Faltblatt der Verbraucherzentralen "Mit dem Zug unterwegs" klärt über Ansprüche bei Zugausfall und -verspätung auf und ist in allen Verbraucherberatungsstellen und online unter www.vzb.de/Downloadsammlung erhältlich.

Kann keine einvernehmliche Lösung mit dem Verkehrsträger erzielt werden, hilft die Link öffnet in neuem FensterSchlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin außergerichtlich weiter. Unter www.soep-online.de finden sich Hinweise zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens und den notwendigen Unterlagen, die man auch telefonisch montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter (030) 644 99 33-0 erfragen kann.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link917031A.html