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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

05.09.2011
Kleingedrucktes in Verträgen mit Pflegeeinrichtungen

Neue Beratungshotline der Verbraucherzentrale

Mit einer neuen Hotline beraten die Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein ab sofort bundesweit zu Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das neben dem "klassischen" Pflegeheim auch für viele Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe
gilt. Hier werden Fragen zu Kündigung, Vertragsanpassung bei verändertem Pflegebedarf und anderen Vertragsklauseln beantwortet. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr besetzt und über die Rufnummer 01803 - 66 33 77 erreichbar (9 ct/min aus dem deutschen Festnetz, mobil maximal 42 ct/min.). Das erweiterte Angebot ist Bestandteil eines Projekts zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)finanziert.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link925101A.html