Beliebt sind die zahlreichen Anwendungsprogramme, die so genannten Apps, die zum Teil installiert sind und zum Teil zusätzlich herunter geladen werden können. Manche davon kosten extra, scheinbar kostenlose Apps finanzieren sich in der Regel über Werbung. Diese Werbelinks sollten exakt überprüft werden, denn schon ein Klick kann zu einem nächsten Vertragsangebot führen. Bei manchen Anbietern ist ein Vertragsangebot nicht eindeutig erkennbar. Erst auf der nächsten Rechnung des Mobilfunknetzanbieters werden die Kosten sichtbar. Die jeweiligen Posten sollten beim Mobilfunkanbieter beanstandet und die Wirksamkeit des Vertrages beim Drittanbieter bestritten werden, wenngleich das meist einen langen Atem erfordert, falls das Geld bereits bezahlt wurde. Um solchen Missbrauch frühzeitig zu erkennen, sollte man seine Rechnungen regelmäßig zeitnah kontrollieren.
Einen Überblick zu Smartphones und Apps finden interessierte Nutzer und Eltern im kostenlosen gleichnamigen Faltblatt sowie in zwei Verbraucherinformationen, die in allen Beratungsstellen des Landes sowie unter www.vzb.de/Downloadsammlung erhältlich sind.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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