Das neue Verfahren löse im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Marktes lediglich das nationale Lastschriftverfahren ab. Der Jurist weist darauf hin, dass sich für Rundfunkteilnehmer, die bisher eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, daraus keine Nachteile ergäben.
Viele weitere Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale Hamburg in ihrem Internetauftritt:
http://www.vzhh.de/telekommunikation/121740/gez-will-sepa-muss-ich-unterschreiben.aspx . Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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