Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, sollten Verbraucher die Forderung nachweisbar schriftlich zurückweisen und nicht bezahlen. Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Kontoverbindung für die Einzahlung der Lotto-3000-Forderung mit der des in den letzten Wochen auffällig gewordenen Inkassounternehmens NTT Telco identisch ist. Dieser Dienstleister geht mit massiven Einschüchterungen gegen Verbraucher vor, um aus Sicht der Verbraucherschützer auch recht zwielichtig wirkende Forderungen einzutreiben.
Umfassende Informationen und einen Musterbrief finden Betroffene im Internetauftritt der Verbraucherzentrale (Themenbereich Medien und Telekommunikation): http://www.vzb.de/UNIQ132315654503476/link462251A.html. Im Zweifelsfall helfen auch die Berater der Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen persönlich weiter.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
