"Verlost ein Tierschutzverein Gutscheine für den Tierfutterkauf oder gewährt seinen Mitgliedern andere Vorteile, können ungewollte Haustürgeschäfte nach Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden", erläutert die Juristin und empfiehlt ein Einwurf-Einschreiben als Nachweis. Beim Widerruf eines am Telefon geschlossen Vertrages beginnt die Widerrufsfrist erst nach Erfüllung bestimmter Informationspflichten wie der Aufklärung des Angerufenen über seine Widerrufsrechte. Wird gar keine oder eine unrichtige Belehrung erteilt, bleibt unbegrenzt Zeit dafür.
Fördermitgliedschaften für einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck seien dagegen nicht widerrufbar, könnten aber fristgemäß meist zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden.
Hätten Vereine potenzielle Mitglieder allerdings mit unzutreffenden Aussagen über den Förderzweck in eine Mitgliedschaft gelockt, könnten die Getäuschten den Vertrag anfechten. Die Verbraucherschützerin rät daher, die jeweiligen Satzungen sowie einschlägige Werbeaussagen (Faltblatt, Internet) der Vereine genau zu prüfen; im Zweifelsfall helfen die Verbraucherberater gern.
Wer sich den ganzen Stress sparen will, erkundigt sich vor einer Spende beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) unter www.dzi.de/spenderberatung/ nach der Vertrauenswürdigkeit einer Hilfsorganisation.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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