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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

13.12.2011
Aufgedrängte Vereinsmitgliedschaft beenden

Verbraucherzentrale: Widerruf oder Kündigung je nach Vertrag

Vor den Festtagen appellieren diverse Vereine gern an die Spendenbereitschaft der Menschen und überrumpeln sie in Fußgängerzonen, an der Haustür oder sogar nach unlauteren Werbeanrufen mit einem beitragspflichtigen Vereinsbeitritt. "Solche Haustür- oder Fernabsatzgeschäfte können nur widerrufen werden, wenn der Verein seinen Mitgliedern im Gegenzug zur Beitragszahlung auch Leistungen oder Vorteile bietet", klärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg auf.

"Verlost ein Tierschutzverein Gutscheine für den Tierfutterkauf oder gewährt seinen Mitgliedern andere Vorteile, können ungewollte Haustürgeschäfte nach Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden", erläutert die Juristin und empfiehlt ein Einwurf-Einschreiben als Nachweis. Beim Widerruf eines am Telefon geschlossen Vertrages beginnt die Widerrufsfrist erst nach Erfüllung bestimmter Informationspflichten wie der Aufklärung des Angerufenen über seine Widerrufsrechte. Wird gar keine oder eine unrichtige Belehrung erteilt, bleibt unbegrenzt Zeit dafür.

Fördermitgliedschaften für einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck seien dagegen nicht widerrufbar, könnten aber fristgemäß meist zum Ablauf eines Jahres gekündigt werden.

Hätten Vereine potenzielle Mitglieder allerdings mit unzutreffenden Aussagen über den Förderzweck in eine Mitgliedschaft gelockt, könnten die Getäuschten den Vertrag anfechten. Die Verbraucherschützerin rät daher, die jeweiligen Satzungen sowie einschlägige Werbeaussagen (Faltblatt, Internet) der Vereine genau zu prüfen; im Zweifelsfall helfen die Verbraucherberater gern.

Wer sich den ganzen Stress sparen will, erkundigt sich vor einer Spende beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) unter www.dzi.de/spenderberatung/ nach der Vertrauenswürdigkeit einer Hilfsorganisation.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).




    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link967101A.html