kleine Preisvergleich des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums unter http://www.konsument-info.eu/de/. Was kann man aber tun, wenn das im Weihnachtsfieber ergatterte Geschenk Mängel hat? "Eine mangelhafte Ware können Verbraucher nach Wahl kostenlos reparieren lassen oder gegen eine mangelfreie umtauschen", weiß Katarzyna Trietz vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum und empfiehlt, den Zahlungsbeleg immer als Nachweis aufzuheben. "Gefällt eine einwandfreie Sache dagegen nicht, hat man genausowenig wie in Deutschland ein Umtauschrecht, sondern ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen", klärt die Juristin auf. Daher sei es ratsam, sich vor dem Einkauf nach einer freiwilligen Rückgabemöglichkeit zu erkundigen und sich das möglichst auf dem Kaufbeleg bestätigen zu lassen. Einen Weihnachtstipp hat die Leiterin des Informationszentrums parat: "Einfacher gestaltet sich die Warenrückgabe beim Online-Shopping – in Polen grundsätzlich mit einem zehntägigen Widerrufsrecht."
Wer doch lieber "live" bummeln geht, trifft in Polen vor allem in den größeren Städten meist bis 21 Uhr oder länger auf offene Türen. Ein Ladenschlussgesetz gibt es nicht, so dass einzelne Läden sogar sonntags öffnen.
Weitere Informationen zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder), auf der Internetseite www.konsument-info.eu; telefonisch unter 0335/500 80 650 oder per E-Mail können an: konsument@vzb.de gesandt werden.
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