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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

22.12.2011
Missglückte Geschenke zurückgeben?
Verbraucherzentrale informiert zu Widerruf und Umtausch

Wenn nicht alle Weihnachtsgeschenke die erhoffte Freude auslösen konnten, fragen sich viele Verbraucher nach ihren Möglichkeiten für einen Umtausch oder eine Rückgabe. "Zwar ist jeder Kaufvertrag grundsätzlich auch für den Käufer verbindlich, aber oftmals nehmen Händler aus Kulanz Fehlkäufe zurück und bestätigen das sogar von sich aus auf dem Kassenbon", informiert Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg und schränkt ein: "Bei bestimmten Vertriebsformen und Verträgen sichert das Gesetz dem Käufer aber eine 14-tägige Widerrufsfrist."

Das gelte zum Beispiel für Fernabsatzverträge, in der Regel also Bestellungen per Telefon, Telefax, Brief oder übers Internet – und übrigens auch für Internetversteigerungen. Auch für die meisten Haustürgeschäfte und für Ratenzahlungsverträge mit einem Gesamtwert über 200 Euro räumt der Gesetzgeber 14 Tage Bedenkzeit ein. Zu beachten sind allerdings Ausnahmen: individuell angefertigte oder verderbliche Produkte wie bestelltes Heizöl (das sicher seltener zu Weihnachten verschenkt wird) und entsiegelte CDs, DVDs oder Videos, aber auch Pauschalreisen, Veranstaltungstickets oder Hotelbuchungen. Im Zweifelsfall sollte man sich deshalb genauer informieren oder unabhängigen Rat zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale einholen, wenn der Vertragspartner sich sperrt.

"Wer einen Vertrag widerrufen möchte, sollte unverzüglich und nachweisbar handeln", rät Verbraucherschützer Müller. Im Normalfall sollte ein Einwurfeinschreiben als Beleg genügen, bei hohen Werten könne man sich zusätzlich durch ein Fax absichern. Die 14-tägige Frist beginnt mit Erhalt der Ware oder bei Dienstleistungen mit der Bestellung zu laufen, wenn der Verkäufer korrekt über das Widerrufsrecht belehrt und diese Belehrung in Textform übergeben hat. Bei Online-Verträgen müssen zudem Informationspflichten über das Unternehmen und die Vertragserfüllung erfüllt sein. Andernfalls verlängere sich die Widerrufsfrist auf einen Monat oder sogar länger, so der Jurist.

Abschließend wünscht die Verbraucherzentrale den Brandenburgern, dass sie möglichst gelungene Geschenke unter dem Weihnachtsbaum finden und schöne Feiertage verleben!



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link971061A.html